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Verfolgungsgefahr für einen Asylantragsteller aus der äthiopischen exilpolitischen Szene
Meta
26.04.2018
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Bayreuth, Urteil vom 26.04.2018, Az. B 7 K 17.32226 (REWIS RS 2018, 9885)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 9885
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Asylantrag, Flüchtlingseigenschaft, exilpolitische Betätigung, äthiopische Diaspora, oromische Volkszugehörigkeit
Keine beachtliche Verfolgungsgefahr bei einer Rückkehr nach Äthiopien wegen exilpolitischer Aktivitäten
Erfolglose Asylklage eines äthiopischen Staatsangehörigen
Keine Verfolgungsgefahr nach erheblicher Veränderung der politischen Verhältnisse in Äthiopien
Kein internationaler Schutz und kein Abschiebungsverbot für Oromo aus Äthiopien - exilpolitische Betätigung
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