Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 05.11.2020, Az. 1 BvR 2846/19

1. Senat 3. Kammer | REWIS RS 2020, 3085

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung


Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

1

Dem Erfolg der Verfassungsbeschwerde stehen die Erwägungen entgegen, welche die Kammer in dem Beschluss vom 11. August 2020 zu dem Aktenzeichen 1 BvR 2654/17 dargelegt hat und auf die verwiesen wird.

2

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

1 BvR 2846/19

05.11.2020

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 3. Kammer

Nichtannahmebeschluss

Sachgebiet: BvR

vorgehend BAG, 23. Oktober 2019, Az: 10 AZN 846/19, Beschluss

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 05.11.2020, Az. 1 BvR 2846/19 (REWIS RS 2020, 3085)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 3085

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Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung


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1 BvR 2654/17

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