Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 03.08.2022, Az. 1 BvR 2180/21

1. Senat 3. Kammer | REWIS RS 2022, 3983

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Kammerbeschluss: Berichtigung eines Schreibversehens


Tenor

Die offenbare Unrichtigkeit im Beschluss der [X.] des [X.] vom 7. Februar 2022 wird dahingehend berichtigt, dass es auf Seite 5, Ziff. 3., Rn. 12 statt "§ 155a und § 155b FamFG" richtig heißen muss: "§ 155b und § 155c FamFG".

Gründe

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

1 BvR 2180/21

03.08.2022

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 3. Kammer

Kammerbeschluss

Sachgebiet: BvR

vorgehend OLG Koblenz, 17. September 2021, Az: 7 W 598/21, Beschluss

§ 90 BVerfGG, § 319 Abs 1 ZPO

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 03.08.2022, Az. 1 BvR 2180/21 (REWIS RS 2022, 3983)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 3983

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