Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 12.04.2007, Az. VII ZB 89/06

VII. Zivilsenat | REWIS RS 2007, 4324

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[X.][X.] vom 12. April 2007 in dem Rechtsstreit - 2 - Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 12. April 2007 durch [X.], [X.] Wiebel, [X.], Prof. Dr. [X.] und die Richterin [X.] beschlossen: Der Tenor in dem Senatsbeschluss vom 8. Februar 2007 muss anstatt: "Die Verfahren [X.] ZR 89/06 und 90/06 werden zur gemeinschaft-lichen Entscheidung verbunden. Das Verfahren [X.] ZR 89/06 führt." richtig heißen: "Die Verfahren [X.] ZB 89/06 und 90/06 werden zur gemeinschaft-lichen Entscheidung verbunden. Das Verfahren [X.] ZB 89/06 führt." Dressler Wiebel Kuffer [X.] [X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom [X.], Entscheidung vom 18.08.2006 - 6 [X.]/06 -

Meta

VII ZB 89/06

12.04.2007

Bundesgerichtshof VII. Zivilsenat

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 12.04.2007, Az. VII ZB 89/06 (REWIS RS 2007, 4324)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2007, 4324

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