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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Zahlungsanspruch des Leistungserbringers im jugendhilferechtlichen Dreiecksverhältnis
Meta
19.06.2018
Entscheidung
Sachgebiet: C
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 19.06.2018, Az. 12 C 18.314 (REWIS RS 2018, 7569)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 7569
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Zahlungsanspruch des Leistungserbringers im jugendhilferechtlichen Dreiecksverhältnis
Zahlungsanspruch des Leistungserbringers im jugendhilferechtlichen Dreiecksverhältnis
Keine öffentlich-rechtliche Streitigkeit des Jugendhilfeträgers bezogen auf Bezahlung seiner Hilfeleistungen
Rechtsweg für Auskunftsanspruch des Jugendhilfeträgers gegenüber Zahlungsanspruch des Leistungserbringers
Keine Verwaltungsrechtswegseröffnung für Klagen im Rahmen jugendhilferechtlicher Dreiecksverhältnisse, die auf dem privatrechtlichen Verhältnis zwischen Leistungserbringer …