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Keine Verwaltungsrechtswegseröffnung für Klagen im Rahmen jugendhilferechtlicher Dreiecksverhältnisse, die auf dem privatrechtlichen Verhältnis zwischen Leistungserbringer und leistungsberechtigtem Hilfeempfänger beruhen
Meta
11.10.2017
Entscheidung
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 11.10.2017, Az. M 18 K 16.2815 (REWIS RS 2017, 4064)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 4064
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