Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 25.08.2004, Az. VIII ZR 178/04

VIII. Zivilsenat | REWIS RS 2004, 1861

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[X.] [X.] ZR 178/04
vom 25. August 2004 in dem Rechtsstreit

- 2 - Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 25. August 2004 durch [X.] [X.], [X.], [X.] und [X.] sowie die Richterin [X.] beschlossen: Die Gegenvorstellungen des Beklagten mit dem Antrag, in Abän-derung des [X.] vom 9. August 2004 die Zwangs-vollstreckung des [X.] aus dem Urteil der 14. Zivilkammer des [X.] vom 12. Mai 2004 einstweilen einzustel-len, werden zurückgewiesen.

Gründe: Auf die Gründe des [X.] vom 9. August 2004 wird [X.]. Die Gegenvorstellungen des Beklagten rechtfertigen keine andere Beurtei-lung. Es mag zutreffen, daß der Beklagte erst nach der mündlichen Verhand-lung vor dem Berufungsgericht vom 14. April 2004 von der Schwangerschaft seiner Ehefrau Kenntnis erhielt. Das bedeutet nicht, daß es dem Beklagten un-möglich war, wegen des neuen Sachverhalts einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO anzubringen. Dieser Antrag ist zwar gemäß § 714 Abs. 1 ZPO vor Schluß der mündlichen Verhandlung zu stellen, auf die das Urteil ergeht. Der Beklagte hätte jedoch in dem Schriftsatz vom 28. April 2004, in dem er nicht nur den in der mündlichen Verhandlung vom 14. April 2004 geschlosse-nen Vergleich widerrufen, sondern unter Hinweis auf die Schwangerschaft sei-ner Ehefrau auch die Verlängerung der ihm in erster Instanz gewährten [X.] beantragt hat, aus dem gleichen Grund die Wiedereröffnung der - 3 - mündlichen Verhandlung nach § 156 ZPO anregen können, um ihm insoweit Gelegenheit zu geben, einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO zu stellen. Dies hat der Beklagte versäumt. Damit hat er nicht alles getan, was ihm möglich war, um etwaige Nachteile der Zwangsvollstreckung zu vermeiden.

Dr. [X.] [X.] [X.]

[X.] [X.]

Meta

VIII ZR 178/04

25.08.2004

Bundesgerichtshof VIII. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 25.08.2004, Az. VIII ZR 178/04 (REWIS RS 2004, 1861)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2004, 1861

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