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PDF anzeigen [X.]BERICHTIGUNGSBESCHLUSS X ZR 19/06 vom 20. August 2007 in dem Rechtsstreit - 2 - [X.] hat am 20. August 2007 durch [X.] Melullis, die Richterin [X.] und [X.], [X.] und [X.] beschlossen: Der Tenor des Revisionsurteils vom 3. April 2007 wird wegen [X.] Unrichtigkeit wie folgt berichtigt: Abs. 2 des Tenors lautet: Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Land-gerichts [X.] vom 9. September 2005 wird [X.]. Melullis [X.] Meier-Beck
[X.] [X.] Vorinstanzen: LG [X.], Entscheidung vom 09.09.2005 - 13 O 3456/04 - [X.], Entscheidung vom 27.01.2006 - 20 U 1873/05 -
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20.08.2007
Bundesgerichtshof X. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 20.08.2007, Az. X ZR 19/06 (REWIS RS 2007, 2364)
Papierfundstellen: REWIS RS 2007, 2364
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