Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 28.02.2002, Az. IX ZR 225/99

IX. Zivilsenat | REWIS RS 2002, 4322

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.] ZR 225/99vom28. Februar 2002in dem [X.] 2 -Der IX. Zivilsenat des [X.] hat durch den Vorsitzenden [X.]Dr. [X.] und die [X.] Kirchhof, [X.], [X.] und [X.] 28. Februar 2002beschlossen:Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des [X.] vom 8. Juni 1999 wird nichtangenommen.Die Kosten des Revisionsverfahrens fallen dem Beklagten zurLast.Streitwert für die Revisionsinstanz: 51.129,19 • (100.000 DM).Gründe:Das Rechtsmittel wirft keine entscheidungserheblichen Rechtsfragenvon grundsätzlicher Bedeutung auf und verspricht keinen Erfolg (§ 554 b ZPOa.F.).Die wirksame (vgl. § 151 Satz 1 BGB) Bürgschaft sicherte nach den [X.] unangreifbaren Feststellungen des Berufungsgerichts den derHauptschuldnerin auf dem Konto-Nr. 3300231200 ausgereichten [X.] Mio. DM. Demgegenüber hat der Beklagte nicht hinreichend [X.] 3 -daß allein Kaufpreiszahlungen an die Firma [X.] geworden wären (§ 242 BGB). Vorstellungen des Hauptschuldnersr die Verwendung der verrgten Darlehensmittel binden den Gläubiger nurunter besonderen, engen Voraussetzungen, deren Vorliegen hier nicht darge-tan ist.[X.] Kirchhof [X.]

Meta

IX ZR 225/99

28.02.2002

Bundesgerichtshof IX. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 28.02.2002, Az. IX ZR 225/99 (REWIS RS 2002, 4322)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2002, 4322

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.