8. Senat | REWIS RS 2024, 1688
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Versteuerung des Einbringungsgewinns I durch den originär Einbringenden bei unentgeltlicher Rechtsnachfolge nach § 22 Abs. 6 UmwStG
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09.02.2024
Gerichtsbeschluss
Zitiervorschlag: FG München, Gerichtsbeschluss vom 09.02.2024, Az. 8 K 602/23 (REWIS RS 2024, 1688)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 1688
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Besteuerung des Einbringungsgewinns II
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.11.2020 I R 25/18 - Besteuerung des Einbringungsgewinns II)
(Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns I - Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.07.019 I R 13/18)
Rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II nach einer Aufwärtsverschmelzung
Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns II