Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 13.04.2018, Az. IX ZB 18/18

IX. Zivilsenat | REWIS RS 2018, 10784

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]:[X.]:[X.]:2018:130418BIXZB18.18.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF

BESCHLUSS
IX ZB 18/18

vom

13. April 2018

in dem Rechtsstreit

-
2
-

Der IX.
Zivilsenat des [X.] hat durch [X.]
Dr.
Kayser, die Richter
Prof. Dr. Gehrlein, Prof. [X.], [X.] und die Richterin Möhring

am
13.
April 2018
beschlossen:

Das Rechtsmittel gegen den Beschluss des 17. Zivilsenats des [X.] vom 5. Februar 2018 wird auf Kosten des Beklagten als unzulässig verworfen.

Gründe:

Das als Nichtzulassungsbeschwerde, Berufung und Revision bezeichne-te Rechtsmittel des Beklagten ist nicht statthaft und daher als unzulässig zu verwerfen. Für das Verfahren über die Ablehnung von Richtern sieht das [X.] weder eine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde vor (§
574 Abs. 1 Satz
1
Nr.
1 ZPO), noch hat das [X.] als Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen (§
574 Abs.
1 Satz 1 Nr.
2 ZPO). Gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde findet -
anders als bei der Revision
-
keine Nichtzulassungsbeschwerde statt ([X.], Beschluss vom 16.
November 2006 -
IX
ZA 26/06, [X.], 41). Der Weg der außerordentlichen Be-schwerde ist nicht eröffnet ([X.], Beschluss vom 7.
März 2002 -
IX
ZB 11/02, [X.]Z 150, 133 ff) und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (vgl. [X.] 107, 395
ff). Das Rechtsmittel des Klägers ist daher auch unstatthaft, soweit er damit eine Aufhebung der Entscheidungen des [X.]s vom 23.
August 2017 und vom 28.
November 2017 anstrebt.

Kayser
Gehrlein
Pape

[X.]
Möhring

Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 23.08.2017 -
15 O 341/16 -

OLG Köln, Entscheidung vom 05.02.2018 -
17 W 108/17 -

1

Meta

IX ZB 18/18

13.04.2018

Bundesgerichtshof IX. Zivilsenat

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 13.04.2018, Az. IX ZB 18/18 (REWIS RS 2018, 10784)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2018, 10784

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

17 W 108/17

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.