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PDF anzeigen [X.] BESCHLUSS IV ZR 53/07 vom 16. Januar 2008 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des [X.] hat durch [X.], [X.], [X.], die Richterin Dr. [X.] und [X.] am 16. Januar 2008 beschlossen: Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 6. Zivil-senats des [X.] in [X.] vom 16. Februar 2007 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Wert: bis 25.000 •
Gründe: Die Revision war zurückzuweisen, weil die Voraussetzungen für ih-re Zulassung nicht vorliegen und das Rechtsmittel keine Aussicht auf [X.] hat (§ 552a Satz 1 ZPO). Wegen weiterer Einzelheiten nimmt der Senat Bezug auf den Hinweis des Vorsitzenden vom 7. November 2007 (§§ 552a Satz 2, 522 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO). 1 [X.]
[X.] [X.]
Dr. [X.] [X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom [X.]/05 - [X.], Entscheidung vom 16.02.2007 - 6 [X.]/06 -
Meta
16.01.2008
Bundesgerichtshof IV. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 16.01.2008, Az. IV ZR 53/07 (REWIS RS 2008, 6126)
Papierfundstellen: REWIS RS 2008, 6126
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