Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 23.11.2010, Az. 5 StR 466/10

5. Strafsenat | REWIS RS 2010, 1124

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

5 [X.][X.] vom 23. November 2010 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung

- 2 - Der 5. Strafsenat des [X.] hat am 23. November 2010 beschlossen: Der Antrag der Nebenklägerin [X.], ihr für das Revisions-verfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von [X.]aus [X.] zu gewähren, wird abgelehnt.
[X.]e
Der Antrag war abzulehnen, weil es an der erforderlichen Darlegung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Bewilligung von [X.] fehlt (§ 114 Satz 1, § 117 Abs. 2 ZPO; vgl. [X.], Beschluss vom 10. Juli 2003 Œ 2 [X.]/03; [X.], 190). Auch wenn die wirtschaft-lichen Voraussetzungen vor dem [X.] dargelegt worden sind, ist in der Revisionsinstanz zumindest eine Bezugnahme darauf erforderlich, [X.] mit der Versicherung, dass sich die Verhältnisse nicht verändert ha-ben. Die Voraussetzungen des § 397a Abs. 1 StPO liegen nicht vor. 1 [X.] Schaal Schneider [X.]

Meta

5 StR 466/10

23.11.2010

Bundesgerichtshof 5. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 23.11.2010, Az. 5 StR 466/10 (REWIS RS 2010, 1124)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2010, 1124

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.