Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 19.09.2017, Az. VI ZB 55/16

VI. Zivilsenat | REWIS RS 2017, 5176

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[X.]:[X.]:BGH:2017:190917BVIZB55.16.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF
BESCHLUSS

VI ZB 55/16

vom

19. September 2017

in dem Rechtsbeschwerdeverfahren

-
2
-

Der VI.
Zivilsenat des [X.] hat am
19. September 2017
durch den Vorsitzenden [X.], [X.], die Richterinnen
Dr. Oehler
und Dr. Roloff und [X.] Klein

beschlossen:
Der Beschluss des Senats vom 20. Juni 2017 wird gemäß § 319 Abs. 1 ZPO wie folgt berichtigt:
In der Begründung unter Ziffer 3 (Rn. 28) heißt es in der zweiten Zeile anstatt "Rechtsbeschwerde des Klägers"
"Rechtsbeschwer-de des Beklagten zu 3".

Galke
[X.]
Oehler

Roloff
Klein

Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 07.02.2014 -
3 [X.]/12 -

OLG [X.], Entscheidung vom 26.08.2016 -
I-25 W 14/16 -

Meta

VI ZB 55/16

19.09.2017

Bundesgerichtshof VI. Zivilsenat

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 19.09.2017, Az. VI ZB 55/16 (REWIS RS 2017, 5176)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 5176

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VI ZB 55/16

V ZB 290/10

25 W 14/16

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