Landgericht Köln, Beschluss vom 01.04.2021, Az. 157 Ns 8/20

7. kleine Strafkammer | REWIS RS 2021, 7226

FUSSBALL VIDEOÜBERWACHUNG BEWEISVERWERTUNGSVERBOT

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Redaktioneller Leitsatz

Die systematische Verletzung von Verfahrensvorschriften, hier die rechtswidrige Anfertigung von Videoaufnahmen, kann ein Beweisverwertungsverbot nach sich ziehen

Die Anlasslose polizeiliche Videoüberwachung von Fußballfans ist rechtswidrig und nicht durch § 15 PolG NRW gedeckt

QR-Code

Gegenstand

Beweisverwertungsverbot einer vorsätzlich / grob fahrlässig rechtswidrig erstellten polizeilichen Videoüberwachungsaufnahme; planmäßige, systematische Verfahrensverstöße durch anlassloses Filmen von Fußballfans in einem Stadion.


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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157 Ns 8/20

01.04.2021

Landgericht Köln 7. kleine Strafkammer

Beschluss

Sachgebiet: Ns

Zitier­vorschlag: Landgericht Köln, Beschluss vom 01.04.2021, Az. 157 Ns 8/20 (REWIS RS 2021, 7226)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 7226

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