7. kleine Strafkammer | REWIS RS 2021, 7226
FUSSBALL VIDEOÜBERWACHUNG BEWEISVERWERTUNGSVERBOT Hinzufügen
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Die systematische Verletzung von Verfahrensvorschriften, hier die rechtswidrige Anfertigung von Videoaufnahmen, kann ein Beweisverwertungsverbot nach sich ziehen
Die Anlasslose polizeiliche Videoüberwachung von Fußballfans ist rechtswidrig und nicht durch § 15 PolG NRW gedeckt
Beweisverwertungsverbot einer vorsätzlich / grob fahrlässig rechtswidrig erstellten polizeilichen Videoüberwachungsaufnahme; planmäßige, systematische Verfahrensverstöße durch anlassloses Filmen von Fußballfans in einem Stadion.
Meta
01.04.2021
Landgericht Köln 7. kleine Strafkammer
Beschluss
Sachgebiet: Ns
Zitiervorschlag: Landgericht Köln, Beschluss vom 01.04.2021, Az. 157 Ns 8/20 (REWIS RS 2021, 7226)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 7226
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