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Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!
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13.10.2010
Bundesverfassungsgericht 2. Senat 1. Kammer
Kammerbeschluss ohne Begründung
Sachgebiet: BvR
vorgehend BFH, 10. Mai 2010, Az: IX B 201/09, Beschluss
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 13.10.2010, Az. 2 BvR 1452/10 (REWIS RS 2010, 2440)
Papierfundstellen: REWIS RS 2010, 2440
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesfinanzhof, IX B 201/09, 10.05.2010.
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1452/10, 13.10.2010.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
1 BvR 1863/12 (Bundesverfassungsgericht)
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde …
1 Vollz (Ws) 771/18 (Oberlandesgericht Hamm)
1 Vollz(Ws) 18/16 (Oberlandesgericht Hamm)
2 ARs 428/06 (Bundesgerichtshof)
3 Ws 178/23 (Oberlandesgericht Hamm)
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