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PDF anzeigen[X.]/00vom4. April 2001in dem [X.] 2 -Der VIII. Zivilsenat des [X.] hat am 4. April 2001 durch die [X.] Richterin [X.] und die Richter Dr. [X.], Dr. Leimert, [X.] und [X.]:Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des [X.] desOberlandesgerichts München vom 1. März 2000 in der [X.] vom 13. März 2000 wird nicht [X.].Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens (§ 97Abs. 1 ZPO).Streitwert: 1.136.216 DM.Gründe:Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 554 b Abs. 1ZPO) und die Revision bietet auch keine Aussicht auf Erfolg.Das Berufungsgericht hat das landgerichtliche Urteil jedenfalls im Er-gebnis zu Recht aufgehoben und den Rechtsstreit an das [X.]. Das landgerichtliche Verfahren war schon deshalb mit einem [X.] Verfahrensfehler im Sinne von § 539 ZPO behaftet, weil sich [X.], ohne in die Prüfung einer Aussetzung des Verfahrens nachArt. 21- 3 -EuGVÜ einzutreten, in der Sache für entscheidungsbefugt gehalten hat. [X.] eröffnet dem [X.] die Möglichkeit, dies nachzuholen.Dabei wird das [X.] zu bedenken haben, daß zweifelhaft seinkann, ob im Verfahren vor dem Tribunale in [X.] ein Urteil zu erwarten ist,das mit Rechtskraftwirkung über das Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverlet-zung im Sinne von § 89 b Abs. 3 Nr. 2 HGB befindet. Dies wird nach dem [X.] [X.] Zivilprozeßrecht zu beurteilen sein (§ 293 ZPO). [X.] in dem von der Beklagten in [X.] angestrengten Prozeß zu [X.] keine Rechtskraftwirkung für ein im hiesigen Verfahren vorgreiflichesRechtsverhältnis entfalten, ist zu entscheiden, ob dann beide Verfahren "den-selben Anspruch" im Sinne von Art. 21 EuGVÜ betreffen oder ob sie nur in ei-nem "Zusammenhang" im Sinne von Art. 22 EuGVÜ stehen. Dabei wird zu be-achten sein, daß jedenfalls den bisherigen Entscheidungen des [X.] zur Frage "desselben Anspruchs" im Sinne von Art. 21 EuGVÜimmer Fälle zugrunde lagen, bei denen der zu erwartende rechtskräftige [X.] des einen Verfahrens ein für das andere Verfahren präjudiziellesRechtsverhältnis betraf.[X.] Dr. [X.] Dr. LeimertWiechersDr. [X.]
Meta
04.04.2001
Bundesgerichtshof VIII. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 04.04.2001, Az. VIII ZR 121/00 (REWIS RS 2001, 2947)
Papierfundstellen: REWIS RS 2001, 2947
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