Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 19.06.2008, Az. IX ZR 30/06

IX. Zivilsenat | REWIS RS 2008, 3275

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[X.]BESCHLUSS [X.] ZR 30/06 vom 19. Juni 2008 in dem Rechtsstreit - 2 - Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat durch [X.] Ganter und [X.] [X.], Prof. Dr. Gehrlein, [X.] und [X.] am 19. Juni 2008 beschlossen: Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 4. Zivilsenats des [X.] vom 17. Januar 2006 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Der Wert des [X.] wird auf 68.104,08 • festgesetzt. Gründe: Die Nichtzulassungsbeschwerde ist statthaft (§ 544 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Sie hat jedoch keinen Erfolg. Weder hat die Rechtssache grundsätzliche Be-deutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO). 1 Die Ausführungen des Berufungsgerichts zu der nicht fristgerecht erfolg-ten Feststellung einer unfallbedingten Invalidität stehen in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des [X.] zu § 7 I (1) Abs. 2 [X.] (vgl. [X.], 174, 175 ff; [X.], Urteil v. 6. November 1996 - [X.] - 3 - 215/95, [X.], 442, 443; v. 30. November 2005 - [X.], [X.], 352, 353). Da es gerade Sinn der Regelung ist, den Versicherer nicht für Spätschäden eintreten zu lassen, die in der Regel schwer aufklärbar und un-übersehbar sind ([X.]Z aaO S. 177), muss sich die Feststellung innerhalb der [X.] insbesondere auch auf die Kausalität beziehen. Hieran fehlt es. Nach dem für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde maßgeblichen Sachverhalt (vgl. § 559 Abs. 1 ZPO) brauchte sich das Berufungsgericht nicht mit der Frage zu befassen, ob es dem Versicherer ausnahmsweise nach den Grundsätzen von [X.] und Glauben verwehrt war, sich auf den Ablauf der [X.] des § 7 [X.] zu berufen (vgl. [X.]Z aaO [X.]). - 4 - Von einer weiteren Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 ZPO). 3 Ganter Kayser Gehrlein

[X.] Fischer Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 23.12.2004 - 1 O 608/03 - OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.01.2006 - [X.] -

Meta

IX ZR 30/06

19.06.2008

Bundesgerichtshof IX. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 19.06.2008, Az. IX ZR 30/06 (REWIS RS 2008, 3275)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2008, 3275

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