Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, Az. 5 AZR 241/11

5. Senat | REWIS RS 2012, 7891

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Tenor

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des [X.] vom 12. November 2010 - 9 [X.] 1240/10 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

        

    Müller-Glöge    

        

    Laux    

        

    Biebl    

        

        

        

    Zoller    

        

    Pollert    

        

        

Meta

5 AZR 241/11

21.03.2012

Bundesarbeitsgericht 5. Senat

Urteil

Sachgebiet: AZR

vorgehend ArbG Potsdam, 24. Februar 2010, Az: 6 Ca 2064/09, Urteil

Zitier­vorschlag: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, Az. 5 AZR 241/11 (REWIS RS 2012, 7891)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2012, 7891

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