Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 29.07.2003, Az. VIII ZR 91/02

VIII. Zivilsenat | REWIS RS 2003, 2071

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[X.]/02vom29. Juli 2003in dem [X.] 2 -Der VIII. Zivilsenat des [X.] hat am 29. Juli 2003 durch die [X.] Richterin [X.] und [X.] [X.], [X.], Dr. Wolstund Dr. Frellesenbeschlossen:Das am 4. Juni 2003 verkündete Urteil des Senats wird gemäߧ 319 Abs. 1 ZPO von Amts wegen dahin berichtigt, daß es [X.] dem im Tenor bezeichneten Urteil des [X.] um ein Urteil vom 19. März 2002 und nicht vom13. März 2002 handelt.[X.] Dr. [X.] [X.]Dr. [X.]

Meta

VIII ZR 91/02

29.07.2003

Bundesgerichtshof VIII. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 29.07.2003, Az. VIII ZR 91/02 (REWIS RS 2003, 2071)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2003, 2071

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