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Bemessung der Disziplinarmaßnahme; Verbreitung pornographischer Schriften mit dem Inhalt sexueller Missbrauch von Kindern
Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO i.V.m. § 65 Abs. 1 HmbDG zuzulassen. Die angestrebte Entscheidung erscheint geeignet, zur Klärung der Frage beizutragen, nach welchen Bemessungskriterien die erforderliche Disziplinarmaßnahme für das Dienstvergehen des Sich-Verschaffens und des Besitzes von pornografischen Schriften, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, strafbar gemäß § 184 Abs. 5 StGB a.F. zu bestimmen ist.
Meta
2 B 32/09, 2 B 32/09 (2 C 5/10)
20.01.2010
Bundesverwaltungsgericht 2. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, 1. Dezember 2008, Az: 12 Bf 42/08, Urteil
§ 184 Abs 5 StGB, § 13 BDG
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 20.01.2010, Az. 2 B 32/09, 2 B 32/09 (2 C 5/10) (REWIS RS 2010, 10229)
Papierfundstellen: REWIS RS 2010, 10229
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
2 WD 35/09 (Bundesverwaltungsgericht)
Disziplinarische Ahndung des Besitzes und der Verschaffung kinderpornografischer Schriften/Dateien; unterschiedliche Pflichtenkreise; Maßnahmebemessung; Einstellung des Strafverfahrens
2 C 13/10 (Bundesverwaltungsgericht)
Disziplinarmaßnahme bei kinderpornographischen Dateien im Besitz von Beamten; außerdienstliches Dienstvergehen
Beamtenverhältnis, Disziplinarverfahren, Keine Bindungswirkung, Außerdienstliches Dienstvergehen
2 C 5/10 (Bundesverwaltungsgericht)
Kinderpornographische Datei im Besitz eines Lehrers; Disziplinarmaßnahme
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
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