Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 20.01.2010, Az. 2 B 32/09, 2 B 32/09 (2 C 5/10)

2. Senat | REWIS RS 2010, 10229

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Gegenstand

Bemessung der Disziplinarmaßnahme; Verbreitung pornographischer Schriften mit dem Inhalt sexueller Missbrauch von Kindern


Gründe

1

Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO i.V.m. § 65 Abs. 1 HmbDG zuzulassen. Die angestrebte Entscheidung erscheint geeignet, zur Klärung der Frage beizutragen, nach welchen Bemessungskriterien die erforderliche Disziplinarmaßnahme für das Dienstvergehen des Sich-Verschaffens und des Besitzes von pornografischen Schriften, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, strafbar gemäß § 184 Abs. 5 StGB a.F. zu bestimmen ist.

Meta

2 B 32/09, 2 B 32/09 (2 C 5/10)

20.01.2010

Bundesverwaltungsgericht 2. Senat

Beschluss

Sachgebiet: C

vorgehend Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, 1. Dezember 2008, Az: 12 Bf 42/08, Urteil

§ 184 Abs 5 StGB, § 13 BDG

Zitier­vorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 20.01.2010, Az. 2 B 32/09, 2 B 32/09 (2 C 5/10) (REWIS RS 2010, 10229)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2010, 10229

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