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PDF anzeigen[X.]:[X.]:BGH:2017:071217B2STR573.16.0
BUN[X.]SGERICHTSHOF
BESCHLUSS
2 StR 573/16
vom
7. Dezember
2017
in der Strafsache
gegen
wegen
unerlaubten Führens einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen
von [X.] u.a.
-
2
-
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs
hat am 7. Dezember 2017
beschlos-sen:
Der Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2017 wird wegen eines
offensichtlichen Schreibversehens dahin berichtigt, dass der erste Satz des ersten Absatzes der Gründe (Tz. 1) lautet:
[X.] Freisprechung im
Übrigen wegen vorsätzlichen unerlaubten Führens einer halbau-tomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von [X.] in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubten Führen einer Schusswaf-fe, vorsätzlichem unerlaubten Besitz einer Schusswaffe, vorsätzli-chem unerlaubten Besitz von Munition und Bedrohung zu einer
Krehl
Eschelbach
Bartel
Grube
Schmidt
Meta
07.12.2017
Bundesgerichtshof 2. Strafsenat
Sachgebiet: StR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 07.12.2017, Az. 2 StR 573/16 (REWIS RS 2017, 1100)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 1100
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