Aktenzeichen 2 StR 573/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:051017B2STR573.16.0
RCN:
RCNZXGK3MUHSSE435P

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 05.10.2017

Strafzumessung: Berücksichtigung einer überdurchschnittlich langen Verfahrensdauer

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