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Erfolglose Asylklage eines jungen Mannes aus Afghanistan
Meta
17.10.2016
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 17.10.2016, Az. Au 5 K 16.31789 (REWIS RS 2016, 3866)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 3866
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine extreme Gefahrenlage für einen alleinstehenden arbeitsfähigen männlichen Rückkehrer in Afghanistan
Landesweite Verfolgung von Angehörigen der Sicherheitskräfte (Militärpolizei) im einfachen Mannschaftsgrad nicht hinreichend wahrscheinlich
Für alleinstehende männliche Staatsangehörige besteht in Afghanistan keine extreme Gefahrenlage
Unbegründeter Asylantrag eines sich zuletzt im Iran aufhaltenden afghanischen Staatsangehörigen
Kein Anspruch eines Volkszugehörigen der Hazara aus Afghanistan auf internationalen Schutz oder Feststellung eines Abschiebungsverbots