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Für alleinstehende männliche Staatsangehörige besteht in Afghanistan keine extreme Gefahrenlage
Meta
10.05.2017
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 10.05.2017, Az. Au 6 K 17.30812 (REWIS RS 2017, 11177)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 11177
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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