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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Zivilverfahren: Zuständigkeit des ältesten beisitzenden Richters für die Berichtigung des Verhandlungsprotokolls
Auf den Antrag des [X.] wird das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 12. November 2021 dahingehend berichtigt, dass der Revisionsbeklagte persönlich mit Rechtsanwalt [X.]erschienen ist.
Für die beantragte Berichtigung des Protokolls ist nach Pensionierung der damaligen Vorsitzenden die Unterzeichnerin zuständig, die als dienstälteste beisitzende Richterin an der Verhandlung teilgenommen hat (§ 164 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 163 Abs. 2 ZPO analog, vgl. [X.], ZPO, 23. Aufl., § 164 Rn. 11). Dass der Kläger persönlich an der Sitzung teilgenommen hat, ergibt sich aus einem anlässlich des Termins verfassten Schreiben seines Rechtsanwalts; das Protokoll ist daher entsprechend zu ergänzen.
[X.]
Meta
26.07.2023
Bundesgerichtshof 5. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: ZR
vorgehend BGH, 12. November 2021, Az: V ZR 25/21, Urteil
§ 163 Abs 2 ZPO, § 164 Abs 3 S 2 ZPO
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26.07.2023, Az. V ZR 25/21 (REWIS RS 2023, 5784)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 5784
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
XII ZB 171/02 (Bundesgerichtshof)
Unstatthafte Beschwerde gegen die Ablehnung eines Protokollberichtigungsantrags
9 Ta 91/08 (Landesarbeitsgericht Köln)
Versicherung, Wiedereinsetzung, Berichtigung, Erinnerung, Wiedereinsetzungsantrag, Unrichtigkeit, Kenntnis, Verhandlung, Finanzamt, Protokollberichtigung, Protokoll, Schriftsatz, Stellungnahme, Berichtigungsantrag, Versicherung …
Berichtigung der Sitzungsniederschrift