Aktenzeichen V ZR 292/12

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 17.01.2014

Nachbarschutz in Nordrhein-Westfalen: Anspruch auf Beseitigung einer Einfriedigung in Form einer Leitplankenkonstruktion; Anspruch auf Unterlassung des Abrisses überbauter Garagenwände nach erfolgtem Anbau

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