Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 07.09.2000, Az. VII ZR 283/99

VII. Zivilsenat | REWIS RS 2000, 1243

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.] DES VOLKESURTEILVII ZR 283/99Verkündet am:7. September 2000Seelinger-Schardt,[X.] Geschäftsstellein dem [X.]. Zivilsenat des [X.] hat auf die mündliche [X.] durch [X.] Dr. Ullmann unddie Richter Prof. Dr. Thode, [X.], [X.] und [X.] Recht erkannt:Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 28. [X.] Oberlandesgerichts München vom 2. Februar 1999 aufgeho-ben.Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung,auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das [X.] zurückverwiesen.Gerichtskosten werden für das Revisionsverfahren nicht erhoben.Von Rechts [X.]:Das [X.] hat der Klage durch Teil- und Grundurteil weitgehendstattgegeben. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des [X.]swar erfolglos.Das am 2. Februar 1999 verkündete Urteil des Berufungsgerichts ist [X.] Juli 1999 unterschrieben bei der Geschäftsstelle [X.] 3 -Mit seiner Revision rügt der Beklagte den verspäteten Eingang des [X.] Urteils in der Geschäftsstelle. Er erstrebt die Aufhebung [X.] und die Zurückverweisung der Sache an das Berufungsge-richt.[X.] Die Revision hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des [X.] zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht.2. [X.] des § 551Nr. 7 ZPO liegen vor. Das unterschriebene Urteil ist erst nach Ablauf der Fünf-monatsfrist zur Geschäftsstelle gelangt.[X.] Haß Wiebel Wendt

Meta

VII ZR 283/99

07.09.2000

Bundesgerichtshof VII. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 07.09.2000, Az. VII ZR 283/99 (REWIS RS 2000, 1243)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2000, 1243

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.