VG Würzburg, Urteil vom 16.01.2023, Az. W 8 K 21.1594

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Gegenstand

Wiedererrichtung bzw. Neubau eines abgebrannten Mutterkuhstalles, begehrte landwirtschaftliche Förderung nach Brandfall, Einzelbetriebliche Investitionsförderung - EIF, Agrarinvestitionsförderprogramm - AFP, Ablehnung der Förderung mit Hinweis auf fehlende Brandversicherung, hypothetische Berechnung der zu erbringenden Eigenleistung wie bei ordnungsgemäßer Neuwertversicherung, bei unterstellter Neuwertversicherung anfallende Versicherungsleistungen mindern förderfähige Kosten gänzlich, weil Versicherung sämtliche Wiederaufbaukosten abdecken würde, Risiko der fehlenden Gebäudeversicherung bei Landwirt, maßgebliche Relevanz der Verwaltungspraxis auf Basis der Förderrichtlinie, Plausibilisierung der Verwaltungspraxis durch Beklagtenseite, keine Auslegung der Richtlinie durch Gericht, Selbstbindung der Verwaltung über Gleichheitssatz, weites Ermessen, kein atypischer Ausnahmefall, keine Willkür


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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W 8 K 21.1594

16.01.2023

VG Würzburg

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Würzburg, Urteil vom 16.01.2023, Az. W 8 K 21.1594 (REWIS RS 2023, 319)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 319

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Referenzen
Wird zitiert von

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Zitiert

7 K 2197/20

19 K 4392/20

10 C 1/17

1 BvR 932/10

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