Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 13.01.2022, Az. 2 BvR 176/21

2. Senat 2. Kammer | REWIS RS 2022, 2069

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen Verfassungsbeschwerde in einer Strafsache - insb mangelnder Vortrag zu allen Zeitpunkten der Zustellung der letztinstanzlichen fachgerichtlichen Entscheidung und damit zur Wahrung der Frist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG


Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

1

1. Der Beschwerdeführer hat bereits die Einhaltung der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 [X.] nicht hinreichend substantiiert aufgezeigt. Die allgemeine Begründungslast des § 23 Abs. 1 Satz 2 [X.] verlangt von einem Beschwerdeführer im Zweifelsfall die schlüssige Darlegung, dass die einmonatige Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 [X.] zur Erhebung und Begründung der Verfassungsbeschwerde eingehalten ist (vgl. [X.], 468 <469>; [X.], Beschluss der [X.] des Zweiten Senats vom 24. Februar 2021 - 2 BvR 428/18 -, Rn. 2; Beschluss der [X.] des Zweiten Senats vom 29. April 2021 - 2 BvR 1543/20 -, Rn. 6). In Strafsachen werden Entscheidungen regelmäßig sowohl dem Verteidiger als auch dem Beschuldigten bekanntgegeben. Daher ist substantiierter Vortrag zu allen Zugangszeitpunkten - oder die Klarstellung, dass der Beschluss nur einem der Beteiligten bekanntgegeben wurde - jedenfalls dann erforderlich, wenn sich die Einhaltung der Monatsfrist nicht ohne Weiteres aus den vorgelegten Unterlagen ergibt (vgl. [X.], Beschluss der [X.] des Zweiten Senats vom 24. Februar 2021 - 2 BvR 428/18 -, Rn. 8; Beschluss der [X.] des Zweiten Senats vom 29. April 2021 - 2 BvR 1543/20 -, Rn. 7).

2

Der Beschwerdeführer trägt nur vor, dass der mit der Verfassungsbeschwerde vom 14. Januar 2021 angegriffene Beschluss des [X.] vom 17. November 2020 einem seiner Verteidiger am 14. Dezember 2020 zugegangen sei. Vortrag dazu, ob und wann die Entscheidung seinem weiteren im fachgerichtlichen Verfahren mandatierten Verteidiger sowie ihm selbst bekanntgegeben wurde, lässt er vermissen. Dies ergibt sich auch nicht ohne Weiteres aus den vorgelegten Unterlagen. Ein Zugang der Entscheidung beim weiteren Verteidiger oder ihm selbst vor dem 14. Dezember 2020 kann daher nicht ausgeschlossen werden.

3

2. Unabhängig davon ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil der Beschwerdeführer einen Verfassungsverstoß nicht hinreichend substantiiert im Sinne der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 [X.] aufgezeigt hat (vgl. [X.]E 99, 84 <87>; 101, 331 <345 f.>; 130, 1 <21>).

4

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 [X.] abgesehen.

5

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

2 BvR 176/21

13.01.2022

Bundesverfassungsgericht 2. Senat 2. Kammer

Nichtannahmebeschluss

Sachgebiet: BvR

vorgehend BGH, 17. November 2020, Az: 6 StR 329/20, Beschluss

§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 13.01.2022, Az. 2 BvR 176/21 (REWIS RS 2022, 2069)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 2069

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

2 BvR 1705/20 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen Verfassungsbeschwerde in einer Strafsache - insb mangelnder Vortrag zu …


2 BvR 847/21 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahme einer jedenfalls mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Zweifel bzgl der Darlegungen zur Einhaltung …


2 BvR 1425/21 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - zudem Zweifel an Fristwahrung bei unzureichenden Darlegungen …


2 BvR 1336/20 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung der Erstellung eines "genetischen Fingerabdrucks" eines Straftäters gem § 81g …


2 BvR 1543/20 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahmebeschluss: Ausdrückliche, nicht lediglich konkludente Zustimmung von Angeklagtem und Staatsanwaltschaft zu Verständigung im Strafverfahren (§ …


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

2 BvR 428/18

2 BvR 1543/20

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.