Aktenzeichen VI ZR 480/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:270721UVIZR480.19.0
RCN:
RCNA322QTL6J9U2LMC

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 27.07.2021

Deliktische Haftung eines Automobilherstellers gegenüber dem Käufer in einem sog. Dieselfall: Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten; Schätzung der Gesamtlaufleistung eines Fahrzeugs im Zusammenhang mit der Berechnung der gezogenen Nutzungsvorteile

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Verfahrensgang

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Az. VI ZR 480/19
Bundesgerichtshof, VI ZR 480/19, 27.07.2021.
Az. 17 U 146/19
Oberlandesgericht Karlsruhe, 17 U 146/19, 19.11.2019.
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