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Zum Zusatz "Die Klage muss in deutscher Sprache abgefasst sein."
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10.01.2018
Urteil
Sachgebiet: B
Zitiervorschlag: VGH München, Urteil vom 10.01.2018, Az. 13a B 17.31116 (REWIS RS 2018, 15860)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 15860
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
RN 12 K 17.32331 (VG Regensburg)
Verfristete Asylklage - keine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung
1 C 6/18 (Bundesverwaltungsgericht)
Hinweis in Rechtsbehelfsbelehrung auf Abfassung der Klage in deutscher Sprache
Klage muss in deutscher Sprache abgefasst sein
4 A 522/17 (Verwaltungsgericht Magdeburg)
Erfolgloses Asylverfahren in Belgien - Zweitantragsverfahren
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