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Verfristete Asylklage - keine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung
Meta
27.06.2017
Entscheidung
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Regensburg, Entscheidung vom 27.06.2017, Az. RN 12 K 17.32331 (REWIS RS 2017, 8985)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 8985
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Zum Zusatz "Die Klage muss in deutscher Sprache abgefasst sein."
1 C 6/18 (Bundesverwaltungsgericht)
Hinweis in Rechtsbehelfsbelehrung auf Abfassung der Klage in deutscher Sprache
"Abfassen in deutscher Sprache" als Rechtsbehelfsbelehrung im Asylverfahren
Klage muss in deutscher Sprache abgefasst sein
Erfolgloses Asylverfahren in Belgien - Zweitantragsverfahren
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