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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Klage muss in deutscher Sprache abgefasst sein
Meta
10.08.2017
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 10.08.2017, Az. Au 3 K 16.32597 (REWIS RS 2017, 6645)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 6645
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Zum Zusatz "Die Klage muss in deutscher Sprache abgefasst sein."
1 Bf 32/17.A (Hamburgisches Oberverwaltungsgericht)
Keine Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung bei Zusatz "in deutscher Sprache abgefasst"
Hinweis in Rechtsmittelbelehrung, dass die Klage in deutscher Sprache abgefasst sein muss
1 Bf 92/17.A (Hamburgisches Oberverwaltungsgericht)
Keine Referenz gefunden.
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