Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Die Anhörungsrüge und die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 25. Januar 2024 werden als unzulässig verworfen.
1. Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss über die Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts (§ 78b ZPO) ist unzulässig. Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist nicht - wie erforderlich (§ 321a Abs. 2 Satz 5 ZPO) - dargelegt. Insbesondere bedurfte der Beschluss keiner Begründung, da auch die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde hier keiner Begründung bedurft hätte (§ 544 Abs. 6 Satz 2 ZPO).
2. Die von dem Kläger zugleich erhobene sofortige Beschwerde ist unzulässig, weil die in § 78b Abs. 2 ZPO eröffnete sofortige Beschwerde nur gegen im ersten Rechtszug ergangene Entscheidungen der Amts- und Landgerichte (vgl. § 567 Abs. 1 ZPO), nicht jedoch gegen Entscheidungen des [X.] gegeben ist.
3. Soweit der Kläger Akteneinsicht in die „Beratungen des [X.] sowie der vorbereitenden Sachbearbeiter“ beantragt, steht dem das Beratungsgeheimnis entgegen (§ 43 DRiG).
Brückner |
|
Göbel |
|
Malik |
|
Laube |
|
[X.] |
|
Meta
06.03.2024
Bundesgerichtshof 5. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: ZR
vorgehend BGH, 25. Januar 2024, Az: V ZR 145/23
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 06.03.2024, Az. V ZR 145/23 (REWIS RS 2024, 1300)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 1300
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
II ZR 210/21 (Bundesgerichtshof)
XI ZR 14/23 (Bundesgerichtshof)
VI ZR 114/23 (Bundesgerichtshof)
VI ZB 48/23 (Bundesgerichtshof)
I ZR 195/15 (Bundesgerichtshof)
Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Beiordnung eines Notanwalts wegen Nichterhebung einer Anhörungsrüge durch den ehemaligen Prozessbevollmächtigten
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.