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Erfolglose Asylklage eines jungen Mannes aus Afghanistan mit Volkzugehörigkeit Hazara
Meta
07.11.2016
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 07.11.2016, Az. Au 5 K 16.31853 (REWIS RS 2016, 2849)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 2849
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine Gruppenverfolgung des Hazara in Afghanistan
Rückkehr nach Afghanistan für Hazara und junge alleinstehende Männer zumutbar
Kein Anspruch eines Volkszugehörigen der Hazara aus Afghanistan auf internationalen Schutz oder Feststellung eines Abschiebungsverbots
Erfolglose Asylklage eines afghanischen Staatsangehörigen
Keine extreme Gefahrenlage für männliche Afghanistan-Rückkehrer