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Keine extreme Gefahrenlage für männliche Afghanistan-Rückkehrer
Meta
08.05.2017
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 08.05.2017, Az. Au 5 K 17.31204 (REWIS RS 2017, 11397)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 11397
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine Gruppenverfolgung des Hazara in Afghanistan
Erfolglose Asylklage eines jungen Mannes aus Afghanistan mit Volkzugehörigkeit Hazara
Kein Anspruch eines Volkszugehörigen der Hazara aus Afghanistan auf internationalen Schutz oder Feststellung eines Abschiebungsverbots
Erfolglose Asylklage eines afghanischen Staatsangehörigen
Rückkehr nach Afghanistan für Hazara und junge alleinstehende Männer zumutbar