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PDF anzeigen [X.]BESCHLUSS [X.] ZB 80/10 vom 16. Dezember 2010 in dem Insolvenzverfahren - 2 - Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat durch [X.] [X.], den Richter [X.], die Richterin [X.], [X.] [X.] und [X.] am 16. Dezember 2010 beschlossen: Der Antrag der weiteren Beteiligten zu 1 auf [X.] für die Verteidigung gegen die Rechtsbeschwerde des Schuldners wird abgelehnt. Gründe: Die weitere Beteiligte zu 1 ist nicht Partei des [X.]. Der Streit um die Höhe des [X.] der Einkünfte des 1 - 3 - Schuldners (§ 36 Abs. 1 [X.], §§ 850 ff ZPO) wird zwischen dem Schuldner und dem Beteiligten zu 2 als Treuhänder ausgetragen. [X.] [X.] [X.]
[X.] Pape
Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 27.05.2009 - 2 [X.][X.], Entscheidung vom 01.03.2010 - 5 [X.]/09 -
Meta
16.12.2010
Bundesgerichtshof IX. Zivilsenat
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 16.12.2010, Az. IX ZB 80/10 (REWIS RS 2010, 262)
Papierfundstellen: REWIS RS 2010, 262
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