Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.
PDF anzeigen
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
III ZR 164/11
vom
17. Januar 2013
in dem Rechtsstreit
Der III. Zivilsenat des [X.] hat am 17. Januar 2013 durch den Vizepräsidenten [X.] und [X.], [X.], [X.] und Dr.
Remmert
beschlossen:
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 17. Zivilsenats des [X.] vom 20. Mai 2011 -
I-17 [X.] -
wird aus den Gründen des Hinweisbeschlusses des Senats vom 15. November 2012 gemäß § 552a Satz 1 ZPO auf seine Kosten zurückgewiesen.
Soweit der Beklagte mit Schriftsatz vom 21. Dezember 2012 ausgeführt hat, von entscheidender Bedeutung sei ebenfalls, ob die vom Berufungsgericht auch in der Sache zurückgewiesenen Schadensersatzansprüche des Beklagten bestünden, für ein Vorgehen nach § 552a Satz 1 ZPO bestehe daher kein Raum, vermag der Senat dem nicht zu folgen. Gründe für die Zulassung der Revision (§ 552a Satz 1 ZPO) bestehen nicht (mehr) und werden auch nicht aufgezeigt. Aus den im Hinweisbeschluss des Senats aufgeführten Urteilen des [X.] ergibt sich ohne weiteres, dass die Frage, ob die vom Beklagten geltend gemachten Schadensersatzansprüche bestehen, für den Erfolg der Revision nicht erheblich ist.
[X.]
[X.]
[X.]
[X.]
Remmert
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 14.01.2010 -
8 O 169/09 -
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.05.2011 -
I-17 [X.] -
Meta
17.01.2013
Bundesgerichtshof III. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 17.01.2013, Az. III ZR 164/11 (REWIS RS 2013, 8924)
Papierfundstellen: REWIS RS 2013, 8924
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
III ZR 36/12 (Bundesgerichtshof)
III ZR 187/11 (Bundesgerichtshof)
III ZR 164/11 (Bundesgerichtshof)
VII ZR 259/13 (Bundesgerichtshof)
VIII ZR 137/12 (Bundesgerichtshof)
Wohnraummiete: Inhaltskontrolle für salvatorische Klauseln in einem Formularmietvertrag; Gesamtunwirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln
Keine Referenz gefunden.