Aktenzeichen III ZR 285/11

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RCNF7YKGJDHV4B94TZ

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 18.10.2012

Treuhandvermittelte Beteiligung an einer Publikumspersonengesellschaft: Ausschluss von Gegenrechten des Anlegers aus einer Aufklärungspflichtverletzung des Treuhandgesellschafters gegenüber dem Anspruch des Treuhandgesellschafters auf Freistellung von der Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger; Verflechtung von Treuhandgesellschafter und Gesellschaftsgläubiger

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