Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 19.08.2004, Az. 4 StR 320/04

4. Strafsenat | REWIS RS 2004, 1884

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 320/04

vom 19. August 2004 in der Strafsache gegen
wegen schwerer räuberischer Erpressung [X.] des [X.] hat auf Antrag des [X.] und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 19. August 2004 einstimmig beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 18. Juni 2003 wird als unbegründet verworfen, da die Nach-prüfung des Urteils auf Grund der [X.] keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Schriftsatz des Verteidigers vom 12. August 2004 hat dem Senat vorgelegen. Ergänzend ist zu bemerken: Die nach Verkündung des angefochtenen Urteils in der [X.] vom 26. November 2003 ([X.]. 212 d. A.) bis zum 25. Juni 2004 ([X.]. 218 d. A.) erfolgte fehlerhafte Sachbehandlung durch die Staatsanwaltschaft begründet noch keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, die zu einer Herabsetzung der verhängten Strafe führen müßte. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Tepperwien Maatz

[X.]

Fischer

Sost-Scheible

Meta

4 StR 320/04

19.08.2004

Bundesgerichtshof 4. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 19.08.2004, Az. 4 StR 320/04 (REWIS RS 2004, 1884)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2004, 1884

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.