Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 27.07.2000, Az. VII ZR 480/98

VII. Zivilsenat | REWIS RS 2000, 1544

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

BUNDESGERICHTSHOFBESCHLUSSVII ZR 480/98vom27. Juli 2000in dem [X.] 2 -Der V[X.] Zivilsenat des [X.] hat am 27. Juli 2000 durch den [X.] [X.], [X.],[X.] und [X.]:Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des [X.] [X.] vom [X.] wird unter Abänderung des [X.] nicht ange-nommen.Von den Kosten der ersten und zweiten Instanz tragen die [X.] % und der Beklagte 42 %.Die Kosten des Revisionsverfahrens fallen dem Beklagten zurLast.Der Streitwert wird bis zum 14. Juli 1995 auf 332.428,13 [X.], [X.] auf 142.428,13 [X.] und für die Revisionsinstanz auf47.630,07 [X.] festgesetzt.Gründe:Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision [X.] auf Erfolg.- 3 -Mit Recht beanstandet die Revision jedoch die vom [X.]. Diese trägt dem Umfang des beiderseitigenUnterliegens (§ 92 Abs. 1 ZPO) und der Umstellung der [X.] des Verkaufs der Wohnung Nr. 3, in der keine teilweise Erledigung [X.] liegt, nicht in zutreffender Weise Rechnung (vgl. zum vergleichba-ren Übergang vom sogenannten großen zum kleinen [X.] § 463 BGB BGH, Urteile vom 9. Oktober 1991 - [X.], NJW 1992,566, 568 unter [X.] 1. b dd und 9. Mai 1990 - [X.], NJW 1990, 2683,2684). Das kann der Senat im [X.] korrigieren, da die Sa-chentscheidung des Berufungsgerichts zu einer Annahme keinen Anlaß gibt(vgl. Urteile vom 26. Juni 1997 - [X.] und vom 13. Juni 1995 - [X.], BGHR ZPO, § 554 b Abs. 3 Kostenentscheidung 4 und 3).Der Streitwert war der Umstellung des Ersatzbegehrens anzupassen.[X.]Haß Wiebel Wendt

Meta

VII ZR 480/98

27.07.2000

Bundesgerichtshof VII. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 27.07.2000, Az. VII ZR 480/98 (REWIS RS 2000, 1544)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2000, 1544

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.