Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 17.07.2001, Az. 4 StR 158/01

4. Strafsenat | REWIS RS 2001, 1883

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[X.] StR 158/01vom17. Juli 2001in der Strafsachegegenwegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge- 2 -Der 4. Strafsenat des [X.] hat auf Antrag des [X.] und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 17. Juli 2001gemäß §§ 154 Abs. 2 und 349 Abs. 2 StPO [X.] Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Angeklagte [X.] II 3 der Urteilsgründe wegen versuchter räuberi-scher Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körper-verletzung verurteilt worden ist. Insoweit trägt [X.] die Kosten des Verfahrens und die notwen-digen Auslagen des Angeklagten.2. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil [X.] vom 24. Oktober 2000 da-hin geändert, daß der Angeklagte wegen [X.] mit Betäubungsmitteln in nicht geringerMenge zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren undsechs Monaten verurteilt [X.] Die weiter gehende Revision des Angeklagten wird ver-worfen.4. [X.] hat die übrigen Kosten seines Rechts-mittels zu tragen.Gründe:Soweit der Angeklagte im [X.] der Urteilsgründe wegen versuchterräuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verur-teilt worden ist, wird das Verfahren auf Antrag des [X.] ge-- 3 -mäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellt, da der Angeklagte nach den bisherigenFeststellungen möglicherweise von der versuchten räuberischen Erpressungmit strafbefreiender Wirkung zurückgetreten und unklar ist, ob ihm die von sei-nem unbekannten Mittäter begangene gefährliche Körperverletzung zumNachteil des [X.] zuzurechnen ist.Die Überprüfung des Urteils aufgrund der [X.] hat imübrigen keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben (§ 349Abs. 2 StPO).Da die Verurteilung im [X.] der Urteilsgründe entfällt, ist auch dergegen den Angeklagten verhängten Gesamtstrafe die Grundlage entzogen.Der Senat ändert das Urteil entsprechend.[X.]Kuckein Athing

Meta

4 StR 158/01

17.07.2001

Bundesgerichtshof 4. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 17.07.2001, Az. 4 StR 158/01 (REWIS RS 2001, 1883)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2001, 1883

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