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(Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 32d Abs. 1 EStG - Nahestehende Person i.S.d. § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG)
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17.06.2015
Urteil
Zitiervorschlag: FG München, Urteil vom 17.06.2015, Az. 9 K 554/15 (REWIS RS 2015, 9567)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 9567
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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