OLG München, Entscheidung vom 11.09.2023, Az. 19 U 1842/23 e

19. Zivilsenat | REWIS RS 2023, 5870

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Abschalteinrichtung, Verbotsirrtum, Sittenwidrigkeit, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, Gelegenheit zur Stellungnahme, Unzulässigkeit, Maßgeblicher Zeitpunkt, Außergerichtliche Rechtsverfolgung, Darlegungs- und Beweislast, Prozeßbevollmächtigter, Höchstrichterliche Rechtsprechung, Parteivorbringen, Beschlusszurückweisung, Verwaltungspraxis, Vorsätzliche Schädigung, Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, Rechtshängigkeit, Prüfungsumfang, Glaubhaftmachung, Berufungserwiderung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

Diese Entscheidung wird gegenwärtig nicht öffentlich vorgehalten. Bitte melden Sie sich an, um die Entscheidung einzusehen.

Registrieren

Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen.

Kostenlos

Alle Entscheidungen einsehen.

Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.

Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.

Jetzt registrieren

Sie haben bereits ein REWIS-Konto? Dann melden Sie sich einfach an.

Zum Login

Wieso sehe ich diese Entscheidung nicht?

Wir haben uns unter großem Bedauern dazu entschieden, einen Großteil unserer Entscheidungsdatenbank nicht mehr direkt verfügbar zu halten. Weitere Informationen zum Hintergrund erhalten Sie auf der Informationsseite von openjur.

Weitere Informationen auf openjur

Meta

19 U 1842/23 e

11.09.2023

OLG München 19. Zivilsenat

Entscheidung

Sachgebiet: U

Zitier­vorschlag: OLG München, Entscheidung vom 11.09.2023, Az. 19 U 1842/23 e (REWIS RS 2023, 5870)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 5870

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

30 U 6629/22 (OLG München)

Abschalteinrichtung, Sittenwidrigkeit, Verbotsirrtum, Gesetzesverstoß, Übereinstimmungsbescheinigung, Nutzungsentschädigung, Typgenehmigung, Klagepartei, Unzulässigkeit, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, Vorsätzliche sittenwidrige …


11 U 99/22 (OLG Bamberg)

Abschalteinrichtung, Kraftfahrt-Bundesamt, Schadensersatzpflicht, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Sekundäre Darlegungslast, Maßgeblicher Zeitpunkt, Unzulässigkeit, Verbotsirrtum, Kosten des Berufungsverfahrens, Sittenwidrigkeit, …


23 U 6799/20 (OLG München)

Sittenwidrigkeit, Abschalteinrichtung, Darlegungs- und Beweislast, Verbotsirrtum, Unzulässigkeit, Greifbare Anhaltspunkte, Gerichtsbekanntheit, Schutzgesetzverletzung, Klagepartei, Gesetzesverstoß, substantiierter Sachvortrag, …


5 U 242/22 (OLG Bamberg)

Schadensersatz, Sittenwidrigkeit, Fahrzeug, Haftung, Restwert, Anspruch, Genehmigung, Feststellung, Wirksamkeit, Beurteilung, Darlegung, Vertragsschluss, Verwendung, Verordnung, Fortbildung …


23 U 3188/22 (OLG München)

Sittenwidrigkeit, Abschalteinrichtung, Gerichtsbekanntheit, Darlegungs- und Beweislast, Unzulässigkeit, Greifbare Anhaltspunkte, Rückabwicklung des Kaufvertrags, Verbotsirrtum, Klagepartei, Substantiierungserfordernis, …


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

6 U 43/03

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.