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PDF anzeigen [X.] BESCHLUSS IV ZR 151/04 vom 7. November 2007 in dem Rechtsstreit - 2 -
[X.] hat durch [X.], [X.], [X.], die Richterin Dr. [X.] und [X.] am 7. November 2007 beschlossen: Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 15. Zivilsenats in [X.] des [X.] vom 27. Mai 2004 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. [X.]: 27.950,36 •
Gründe: Der geltend gemachte Zulassungsgrund der Sicherung einer ein-heitlichen Rechtsprechung ist nicht gegeben, weil das Berufungsgericht den Anspruch der Klägerin auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht ver-letzt hat. 1 Der von der Beschwerde erhobene Vorwurf trifft nicht zu, das Be-rufungsgericht habe sich nicht mit dem - erst nach Schluss der mündli-chen Verhandlung gehaltenen und zudem pauschalen - Vortrag der Klä-gerin auseinandergesetzt, die Widersprüche zwischen den Aussagen der Zeugen [X.]in erster und zweiter Instanz beruhten auf [X.] - 3 -
sen. Das Berufungsgericht hat vielmehr mit ausführlicher Begründung dargelegt, dass Missverständnisse ausgeschlossen sind. Es hat aus dem Prozessverhalten der Klägerin und dem [X.] der Zeugen in [X.] und in jeder Hinsicht nachvollziehbarer Weise den Schluss gezogen, die behauptete Absperrung und Entleerung der Was-serleitungen habe nicht stattgefunden, die Verletzung der Sicherheits-vorschrift also für bewiesen gehalten.
Das Berufungsgericht brauchte, anders als die Beschwerde meint, die Zeugin S. nicht dazu zu vernehmen, der Zeuge [X.] M. [X.]habe gegenüber dem Zeugen [X.]
nicht geäußert, die Leitungen seien nicht entleert worden. Das Berufungsgericht hat dies als wahr un-terstellt, aber mit Recht für unerheblich gehalten. 3 - 4 -
4 Zur weiteren Begründung wird auf die Beschwerdeerwiderung [X.]. [X.] [X.] [X.] Dr. [X.] [X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 01.11.2002 - 1 O 265/01 - [X.], Entscheidung vom 27.05.2004 - 15 U 216/02 -
Meta
07.11.2007
Bundesgerichtshof IV. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 07.11.2007, Az. IV ZR 151/04 (REWIS RS 2007, 1034)
Papierfundstellen: REWIS RS 2007, 1034
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