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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Die öffentliche Zustellung der Rechtsbeschwerdebegründung wird bewilligt.
Die öffentliche Zustellung der Rechtsbeschwerdebegründung ist zu bewilligen, weil eine Zustellung an den Geschäftsführer der Schuldnerin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, weder unter der im Handelsregister des [X.] eingetragenen inländischen Geschäftsanschrift der Schuldnerin (M. , B. ) noch unter der ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift der Schuldnerin (Me. , B. ) möglich war und im Handelsregister keine für Zustellungen empfangsberechtigte Person eingetragen ist (§ 575 Abs. 4 Satz 2, § 185 Nr. 2, § 186 Abs. 1 ZPO).
Koch |
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Pohl |
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Schmaltz |
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Odörfer |
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Wille |
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Meta
16.06.2023
Bundesgerichtshof 1. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: ZB
vorgehend LG Berlin, 2. November 2022, Az: 51 T 352/22
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16.06.2023, Az. I ZB 114/22 (REWIS RS 2023, 3883)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 3883
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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