OLG München, Urteil vom 24.04.2024, Az. 34 U 2306/23 e

34. Zivilsenat | REWIS RS 2024, 2054

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Dsgvo, Unterlassungsanspruch, Feststellungsinteresse, Rechtsschutzbedürfnis, Datenschutzgrundverordnung, Anschlußberufung, Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Personenbezogene Daten, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Wiederholungsgefahr, Feststellungsantrag, Auskunftserteilung, Erfüllung des Auskunftsanspruchs, Rechtshängigkeit, Kausalzusammenhang, Klagepartei, Kosten des Rechtsstreits, Kostenentscheidung, Klageantrag, Sicherheitsleistung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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34 U 2306/23 e

24.04.2024

OLG München 34. Zivilsenat

Urteil

Sachgebiet: U

Zitier­vorschlag: OLG München, Urteil vom 24.04.2024, Az. 34 U 2306/23 e (REWIS RS 2024, 2054)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2024, 2054

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Referenzen
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Zitiert

15 U 67/23

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4 W 625/21

15 U 108/23

4 U 20/23

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