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PDF anzeigen [X.][X.]/03
vom 17. Januar 2007 in der Familiensache
Der [X.] Zivilsenat des [X.] hat am 17. Januar 2007 durch die Vorsitzende Richterin [X.] und [X.], [X.], Prof. Dr. Wagenitz und [X.] beschlossen: Das Rubrum des Senatsbeschlusses vom 11. Oktober 2006 wird gemäß § 319 ZPO dahin geändert, dass an Stelle der [X.] Instanz des Antragsgegners als Verfahrens-bevollmächtigter Rechtsanwalt Keller aufgeführt wird. Hahne [X.] [X.] Wagenitz [X.]
Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 25.07.2002 - 620 [X.]/01 - [X.], Entscheidung vom 27.01.2003 - 10 UF 174/02 -
Meta
17.01.2007
Bundesgerichtshof XII. Zivilsenat
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 17.01.2007, Az. XII ZB 39/03 (REWIS RS 2007, 5744)
Papierfundstellen: REWIS RS 2007, 5744
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