Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 15.08.2013, Az. II ZR 83/12

II. Zivilsenat | REWIS RS 2013, 3444

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BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
II ZR 83/12
vom
15. August 2013
in dem Rechtsstreit

Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. August 2013 durch [X.]
Dr.
Bergmann, die Richterinnen [X.] und Dr.
Reichart sowie die Richter Dr.
Drescher und Born

beschlossen:

Das Urteil vom 28. Mai 2013 wird im Tenor wegen offenbarer

Unrichtigkeit gemäß
§ 319 Abs. 1 ZPO dahingehend berichtigt,

dass es statt

Klägers

richtig

Beklagten

lauten muss.

Bergmann
[X.]
Reichart

Drescher
Born

Meta

II ZR 83/12

15.08.2013

Bundesgerichtshof II. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 15.08.2013, Az. II ZR 83/12 (REWIS RS 2013, 3444)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2013, 3444

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II ZR 83/12

II ZR 115/11

1 StR 213/10

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