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BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
II ZR 83/12
vom
15. August 2013
in dem Rechtsstreit
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. August 2013 durch [X.]
Dr.
Bergmann, die Richterinnen [X.] und Dr.
Reichart sowie die Richter Dr.
Drescher und Born
beschlossen:
Das Urteil vom 28. Mai 2013 wird im Tenor wegen offenbarer
Unrichtigkeit gemäß
§ 319 Abs. 1 ZPO dahingehend berichtigt,
dass es statt
Klägers
richtig
Beklagten
lauten muss.
Bergmann
[X.]
Reichart
Drescher
Born
Meta
15.08.2013
Bundesgerichtshof II. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 15.08.2013, Az. II ZR 83/12 (REWIS RS 2013, 3444)
Papierfundstellen: REWIS RS 2013, 3444
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